| Delegierte werden von jeder
Abteilung aus den eigenen Reihen gewählt. Es müssen
mindestens 2 Personen pro Abteilung für 2 Jahre gewählt
werden. Je größer die Abteilung desto größer
die Anzahl der zu wählenden Delegierten. Dadurch wird
das Stimmengewicht jeder Abteilung entsprechend ihrer Größe
in einer Delegiertenversammlung geregelt. Dadurch ist es nun
nicht mehr möglich, Beschlüsse und Entscheidungen
durch kurzfristig einberufene Mehrheiten zu Gunsten einer
einzelnen Abteilung herbeizuführen.
Eine Delegiertenversammlung findet mindestens einmal pro Jahr
statt.
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